Geschäftsbereich 4 Berufsbildung/Fachschulen
2019-3-6 · Auszubildende erhalten nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten für jeden Urlaubstag (§ 10 Abschnitt III Manteltarifvertrag) ein Urlaubsgeld in Höhe von 6,14 €. Der Urlaubsanspruch für Auszubildende und Praktikanten beträgt (gemäß Rahmentarifvertrag für den Gartenbau in NRW mit Wirkung ab dem 01.01.2019) wie bei den Arbeitnehmern